Oberbürgermeister Michael Ebling: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit wurde OB Ebling 2013 nach B 8 besoldet (entspricht monatlich 9.096,22 Euro), zuzüglich einer Dienstaufwandsentschädigung von 437,15 Euro monatlich.
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Nach dem von OB Ebling abzugebenden Bericht gemäß § 8 Nebentätigkeitsverordnung gab es 2013 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Art der Nebentätigkeit | Höhe der Vergütung | Sitzungsgeld |
Verwaltungsrat HKW GmbH | 1.250,00 Euro | 100,00 Euro |
Aufsichtsrat KMW AG | 2.640,00 Euro | 250,00 Euro |
Aufsichtsrat ÜWG GmbH | 5.114,00 Euro | 154,00 Euro |
Insgesamt | 9.004,00 Euro | 504,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 6.200,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abgeführt wurden | 2.804,00 Euro |
Im Jahr 2013 wurden folgende dem Hauptamt als Oberbürgermeister zuzurechnende Tätigkeiten ausgeübt:
Art der Nebentätigkeit | Höhe der Vergütung | Sitzungsgeld |
Aufsichtsrat Stadtwerke Mainz AG | 3.400,00 Euro | 500,00 Euro |
ZBM GmbH | 500,00 Euro | 400,00 Euro |
Insgesamt | 3.900,00 Euro | 900,00 Euro |
abzuführen sind alle dem Hauptamt zuzurechnende Tätigkeiten | 4.800,00 Euro |
Nach dem Bericht wurden insgesamt 7.604,00 Euro in 2013 an die Stadtkasse abgeführt.
Nicht abführungspflichtige Nebeneinkünfte
Daneben hat OB Ebling Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Mainz (Gesamtsumme 2013: 5.000,04 Euro) und als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gas-Union GmbH, Frankfurt/Main (Gesamtsumme 2013: 8.541,70 Euro). Diese Einkünfte sind nicht abführungspflichtig; sie sind in vollem Umfang zu versteuern.
Monatliches Gesamteinkommen
Unter Berücksichtigung der oben gemachten Angaben zu Besoldung, Nebeneinkünften und Abführungspflichten hatte OB Ebling in 2013 ein durchschnittliches zu versteuerndes monatlichen Einkommen von 11.220,51 Euro.
Hinweise
- Sitzungsgelder, die zum Beispiel aus Mitgliedschaften in gemeindlichen Zweckverbänden oder der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe herrühren, sind nicht angegeben; diese werden direkt an die Stadtkasse überwiesen.
- Die Angaben sind allesamt freiwillig. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.