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  2. Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei einer Amtsvormundschaft/Amtspflege durch die Stadtverwaltung Mainz

Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei einer Amtsvormundschaft/Amtspflege durch die Stadtverwaltung Mainz

Information des Stadtverwaltung Mainz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Wer ist für die Datenerhebung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die:

Landeshauptstadt Mainz
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz 

Telefon: +49 6131 12-3580
E-Mail: vormundschaftenstadt.mainzde

Wer ist der zuständige Datenschutzbeauftragte?

Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Mainz 
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55028 Mainz

Telefon: +49 6131 12-2216
Telefax: +49 6131 12-3008
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde

Was sind die Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung?

Wenn ein Familiengericht das Jugendamt als Amtsvormund/Amtspfleger bestellt oder das Jugendamt kraft Gesetzes zum Vormund/Pfleger des betroffenen Minderjährigen geworden ist, übt dieses somit teilweise oder komplett die elterliche Sorge aus.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der/des Minderjährigen und der betroffenen Eltern erforderlich.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. mit §§ 61 Abs. 2 und 

68 SGB VIII sowie §§1773 ff. bzw. 1909 ff. BGB erhoben. Eine Datenverarbeitung kann aber auch aufgrund einer vorliegenden Einwilligungserklärung erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?

Wir verarbeiten soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich folgende personenbezogene Daten von Ihnen:

  • Personendaten (Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. ausländerrechtlicher Status)
  • Kommunikationsdaten (Telefon-/Mobilnummer, E-Mail-Adresse)
  • fallspezifische Daten (Familiengerichtsentscheidung über die (teilweise)Entziehung des Sorgerechts, ggf. Angaben zu weiteren Kindern, Ehe-/Lebenspartner/in, ggf. Beruf/Arbeitgeber/Schule, ggf. Einkommens- und Vermögensverhältnisse (soweit für sozialleistungs- oder unterhaltsrechtliche Ansprüche der/des Minderjährigen relevant), Krankenversicherungsdaten (soweit für Versicherungsstatus und -leistungen des Minderjährigen relevant), Kontodaten, Sozialversicherungsdaten, behandelnde Ärzte/Ärztinnen, Mitgliedschaft in Verein, usw.)

Falls wir weitere für die Erfüllung der Aufgabe als Amtsvormund/-pfleger erforderliche Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erheben müssen, informieren wir Sie entsprechend.

Wo erheben wir Ihre Daten und an wen werden Ihre Daten weitergegeben?

Bei folgenden Stellen (nur, wenn diese im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind) erheben wir Ihre Daten oder geben diese ggf. weiter:

  • Gerichte und Polizei (im Zusammenhang mit Familiengerichtssachen, Vormundschaftsangelegenheiten, Asylverfahren, ggf. Strafsachen)
  • Behörden (z.B. Meldebehörde, Ausländerbehörde)
  • Leistungserbringer im Rahmen der Sozialgesetzgebung (Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Familienkasse, Soziale Dienste, stationäre/ambulante Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegefamilien, Elementarbereich, Krankenkasse)
  • Schulen und Ausbildungsstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens (Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser).

An welche Stellen werden ihre Daten weitergegeben?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich weitergegeben an:

  • Familiengericht
  • Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Wirtschaftliche
  • Jugendhilfe, Familienkasse, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Deutsche Rentenversicherung, Bund, Krankenkasse)
  • Sozialdienste (z. B. im Sozialbürgerhaus, Amt für Wohnen und Migration)
  • Ausländerbehörde

Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn und soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Stadtjugendamts als Vormund oder Pfleger notwendig ist.

Wie lange werden ihre Daten bei uns gespeichert?

Aufgrund der langfristigen Bedeutung der Daten, insbesondere für den betroffenen Minderjährigen, werden die Akten ab Volljährigkeit mit Beginn des darauffolgenden Jahres für 30 Jahre bei der Landeshauptstadt Mainz gespeichert. 

Danach werden die Akten datenschutzgerecht vernichtet und die Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen
  • sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim rheinlandpfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 

Kontaktadresse:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 208-2449
E-Mail: poststelledatenschutz.rlpde