Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Zweiter Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Mainz verabschiedet
Am 17. August 2016 hat nun auch der Stadtrat (genauer: das Ferienparlament) dem Zweiten Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Mainz zugestimmt. Damit steht der Umsetzung neuer, aber auch schon erprobter Maßnahmen nichts mehr im Weg.

Zweiter Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Mainz
- »Politische Repräsentation und Partizipation«,
- »Mehr Bedeutung für Frauen- und Gleichstellungspolitik«,
- »Geschlechterstereotype aufbrechen«,
- »Gewalt an Frauen weiter bekämpfen«,
- »Geschlechtergerechte Stadt- und Verkehrsplanung fortsetzen«
- »Frauenförderung und Arbeit«.
2008 hat sich die Landeshauptstadt Mainz der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene angeschlossen. Diese vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) erarbeitete Charta ist eine aus 30 Artikeln bestehende Aufforderung an alle Mitgliedskommunen, verstärkt lokale Akzente in der Frauen- und Gleichstellungspolitik zu setzen. Denn, auch wenn die Gleichstellung von Frauen und Männern beispielsweise in Rheinland-Pfalz, und damit eben auch in Mainz, eine kommunale Pflichtaufgabe ist, hilft die Charta, den Worten Taten folgen zu lassen. 2010 wurde in Mainz der Erste Gleichstellungsaktionsplan auf den Weg gebracht. Der neue, Zweite Aktionsplan, entstand nach einem intensiven Abstimmungs- und Diskussionsprozess im Ausschuss für Frauenfragen und in den mitwirkenden Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung. Die Federführung lag auch bei diesem Zweiten Gleichstellungsaktionsplan beim Frauenbüro. In zwei Jahren wird dann Bilanz gezogen, welche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten.
Zur Entstehung der Charta

Am 12. Mai 2006 verabschiedete der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) auf seiner 23. Generalversammlung in Innsbruck die "Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene". Erarbeitet wurde das Papier im Rahmen eines von der EU-Kommission EU-Gleichstellungscharta finanziell unterstützten Projektes, an dem zahlreiche europäische Städte und Regionen beteiligt waren.
Die dem RGRE angehörenden Gemeinden und Regionen sind mit dem Beschluss der Generalversammlung aufgefordert, die Charta zu diskutieren und sich ihr anzuschließen. Durch Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich eine Kommune, einen auf zwei Jahre angelegten Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Die Charta gliedert sich in drei Abschnitte: - Teil I enthält Grundsätze zur Gleichstellung von Frauen und Männern. - Teil II behandelt die Aufstellung eines kommunalen Gleichstellungsaktionsplanes. - Teil III konkretisiert in 30 Artikeln die Bereiche kommunalen Handelns, in denen die Gleichstellung gefördert werden soll.
Erste Schritte zur Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplans in Mainz
Am 20. Februar 2008 fasste der Mainzer Stadtrat einstimmig den Beschluss, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beauftragte der Ausschuss für Frauenfragen seine AG Gender Mainstreaming mit Vorberatungen von konkreten Handlungsebenen eines Gleichstellungsaktionsplans für Mainz. Anfang August wurden dann in einem Workshop in einem ersten Schritt Handlungsfelder konkretisiert. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten wurde der Gleichstellungsaktion der Stadt dann schließlich verabschiedet.
Gleichstellungsaktionsplan 2010 bis 2012
Nach dem Frauenausschuss und dem Haupt- und Personalausschuss hatte auch der Mainzer Stadtrat am 30. Juni 2010 dem Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Mainz für die Jahre 2010 bis 2012 zugestimmt. Mit der Unterzeichnung der Charta im Jahr 2008 durch Oberbürgermeister Jens Beutel hat sich die Landeshauptstadt Mainz verpflichtet, einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten.
Verwaltung und Politik hatten sich auf 37 einzelne Maßnahmen und Projekte in acht Handlungsfeldern verständigt. Unter dem Vorbehalt, keine zusätzlichen Kosten zu verursachen, sollten die Maßnahmen in den kommenden Jahren umgesetzt werden.